1. Vertragsgegenstand
a. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Multi-Access AG.
b. Für die Nutzung von Software gelten darüber hinaus die vertraglichen Lizenzbestimmungen.
2. Vertragsabschluss
a. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Multi-Access AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Multi-Access AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email. Multi-Access AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
b. An schriftliche Offerten ist Multi-Access AG während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.
c. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Leistungsangebot
a. Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Multi-Access AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Multi-Access AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
b. Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und Unterhalt der von Multi-Access AG gelieferten Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich; allfällige Software-Lizenzverträge gelten ergänzend.
c. Aufgrund individueller Vereinbarung von Multi-Access AG vorgenommene Installations-, Inbetriebnahme- und Unterhaltsleistungen - inklusive Schulung, Einführung und Support - sind nicht in den Produktpreisen enthalten. Supportleistungen inkl. Datenkorrekturen oder änderungen sind nicht erfolgsabhängig.
d. Bei Regie – Aufträgen wird Multi-Access AG eine Mindestberechnung von ½ Stunde pro Auftrag in Rechnung stellen.
e. Multi-Access AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4. Zahlungsbedingungen
a. Sämtliche publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager Zürich. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
b. Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
c. Multi-Access AG ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise verrechnet.
d. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist wird der Kunde gemahnt und kommt nach Ablauf der Mahnfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.
e. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von Multi-Access AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
f. Multi-Access AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. Multi-Access AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur per Nachname zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.
5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
a. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
b. Multi-Access AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben - sofern nichts anders Lautendes vereinbart - die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
c. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von Multi-Access AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
d. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Multi-Access AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
e. Bei erneuter Anforderung eines Datenträgers oder Produkt begleitender Unterlagen (CD-ROM, Diskette, Handbuch usw.) sowie beim Umtausch/Rücksendung von Waren ist Multi-Access AG zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr berechtigt.
f. Änderungen und Annullationen von durch den Kunden bei Multi-Access AG reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Multi-Access AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechung gestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Multi-Access AG.
b. Bei Softwareprodukten wird dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
a. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Hard- und Software unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Fehler zu prüfen und erkennbare Fehler Multi-Access AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
b. Individualsoftware gilt dann als angenommen, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftliche Beanstandung erhebt.
c. Soweit Multi-Access AG gemäss spezieller Vereinbarung Hard- und Software installiert, hat der Kunde nach Anzeige der Annahmebereitschaft durch Multi-Access AG die installierte Hard- und Software ohne Verzug zu testen. Läuft die Hard- und Software im Wesentlichen vertragskonform, hat der Kunde unverzüglich schriftliche Annahme zu erklären.
d. Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
e. Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
f. Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Multi-Access AG nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 30 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
8. Mängelgewährleistung und Haftung
a. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht Multi-Access AG keine Kompatibilitätszusagen.
b. Multi-Access AG haftet - aus jeglichem Rechtsgrund - ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
c. Multi-Access AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch Multi-Access AG (vgl. Ziffer 5d und Ziffer 7f) entstehen.
d. Desgleichen haftet Multi-Access AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm-/ Datensicherung und ausreichende Produktschulung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf - hätte verhindern können.
e. Die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen für Hard- und Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch die mitgeltenden Vertragsbestimmungen ausschliesslich und abschliessend geregelt.
f. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Multi-Access AG abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Multi-Access AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Multi-Access AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
9. Geistiges Eigentum
a. Multi-Access AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei Multi-Access AG auszulösen.
b. Die auf der Webseite der Multi-Access AG, den Publikationen und Dokumentationen zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen/-logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.
c. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch die mitgeltenden Vertragsbestimmungen ausschliesslich und abschliessend geregelt.
d. Der Kunde verpflichtet sich, Multi-Access AG von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Hard- und Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Multi-Access AG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Multi-Access AG ist berechtigt, notwendig werdende Änderungen aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
10. Datenschutz
a. Multi-Access AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetztes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
b. Eine Weitergabe von anlässlich der Auftragsabwicklung anfallenden Kundendaten an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
c. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
d. Kundeninformationen, die aufgrund eines Supportauftrages oder einer Datenkorrektur für Multi-Access AG zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Multi-Access AG Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder durch Multi-Access AG umgehend vernichtet.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a. Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Multi-Access AG.
12. Schlussbestimmungen
a. Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich Multi-Access AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von Multi-Access AG – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
c. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
d. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
e. Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Multi-Access AG ist der Sitz von Multi-Access AG.
f. Diese AGB gelten ab 1. Februar 2008.
Anhang 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Gewährleistung und Reparaturbedingungen
1. Für alle von Multi-Access AG gelieferten Produkte leistet Multi-Access AG Gewähr für Fehlerfreiheit für die Dauer von 24 Monaten, für gelieferte Produkte an Händler 12 Monate, gerechnet ab dem Tag der Installation durch Multi-Access AG oder Auslieferung. Sollte innerhalb dieser Frist ein Fehler als Folge fehlerhaften Materials oder fehlerhafter Produktion auftreten, entscheidet Multi-Access AG über die Art der Behebung des Mangels.
2. Multi-Access AG wird den aufgetretenen Fehler durch den Austausch von Modulen oder durch Ersatzlieferung kostenlos beheben, sofern die Garantiebedingungen gemäss Ziff. 1 gegeben. sind.
3. Soweit Multi-Access AG einen aufgetretenen Fehler beseitigt hat, übernimmt Multi-Access AG die Gewähr für die Fehlerfreiheit des Austauschteils oder des reparierten Teils für die Restlaufzeit der Gewährleistung, mindestens jedoch für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Reparatur bzw. des Versandes des Austauschteils.
4. Eine Gewährleistungsverpflichtung entfällt sowohl für Multi-Access AG als auch für den Hersteller der von Multi-Access AG vertriebenen Produkte bei Auftreten von solchen Fehlern, die als Folge eines unsachgemässen Einbaues oder Anschlusses, einer fehlerhaften Bedienung, einer Beschädigung von aussen oder eines nicht genehmigten Eingriffs von Dritten entstanden sind.
5. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit übernimmt Multi-Access AG die Reparatur defekter Teile oder Geräte oder die Lieferung von Ersatzteilen zu den jeweils gültigen Preisen und Konditionen gemäss Preisliste.
Adliswil, 01.03.2008
Adliswil, 05.07.2013